Symbolbild, KI-generiert
Das Altersvorsorgedepot – mehr Rendite, mehr Flexibilität
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge führt die Bundesregierung ein neues, deutlich flexibleres Vorsorgeprodukt ein: das Altersvorsorgedepot. Anders als die bisherige Riester-Rente verzichtet es auf eine Beitragsgarantie und ermöglicht dadurch eine renditeorientierte Geldanlage in ETFs und Fonds – bei weiterhin staatlicher Förderung durch Zulagen und Steuervorteile.
In der Ansparphase werden Kapitalerträge nicht besteuert. Erst in der späteren Auszahlungsphase greift die sogenannte nachgelagerte Besteuerung – ein Prinzip, das sich bereits bei anderen geförderten Altersvorsorgeformen bewährt hat.
Wer sich keine eigene Anlageentscheidung zutraut, kann alternativ ein vorgegebenes Standarddepot wählen: zwei Fonds (konservativ und renditeorientiert), automatische Umschichtung vor Renteneintritt und gesetzlich gedeckelte Effektivkosten von maximal 1,0 % pro Jahr.
Die neuen Produkte können von Anbietern ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz – ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist jederzeit möglich, ohne bereits erhaltene Förderung zurückzahlen zu müssen.
Warum sich das Altersvorsorgedepot lohnt
Mehr Renditechancen
Anlage in ETFs und Fonds statt reiner Garantieprodukte – langfristig deutlich höhere Renditechancen als bei klassischen Riester-Verträgen.
Bis zu 540 € Grundzulage
Für jeden eingezahlten Euro bis 360 € gibt es 50 Cent Zulage, für die nächsten bis 1.440 € weitere 25 Cent – macht bis zu 540 € staatliche Förderung pro Jahr.
300 € Zulage je Kind
Eltern erhalten zusätzlich 1 € Zulage für jeden selbst eingezahlten Euro pro Kind – maximal 300 € jährlich je Kind.
Sonderausgabenabzug
Über die Zulagen hinaus prüft das Finanzamt automatisch einen zusätzlichen Steuervorteil – möglich sind bis zu 2.340 € Sonderausgabenabzug jährlich.
Flexible Verwendung
Nutzung als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag für den Wohnkauf, zur Entschuldung oder energetischen Sanierung – ohne Verlust der Förderung.
Anbieterwechsel möglich
Nach 5 Jahren kostenlos zu einem anderen Anbieter wechselbar – maximale Verwaltungspauschale beim neuen Anbieter: 150 €.
Staatliche Förderung auf einen Blick
Passend für jede Lebenssituation im VPT
Angestellte VPT-Mitglieder
- ✔ Unmittelbar förderberechtigt als Arbeitnehmer in versicherungspflichtiger Beschäftigung
- ✔ Staatliche Zulagen werden direkt vom Anbieter gutgeschrieben
- ✔ Ideal zur Ergänzung der gesetzlichen Rente
- ✔ Übertragbar bei Arbeitgeberwechsel
- ✔ Mindesteigenbeitrag nur 120 € im Jahr
Selbstständige VPT-Mitglieder (Praxisinhaber)
- ✔ Förderberechtigt als Freiberufler nach § 18 EStG mit Steuererklärung
- ✔ Renditeorientierter Vermögensaufbau ergänzend zur privaten Vorsorge
- ✔ Bis zu 6.840 € Jahreseinzahlung möglich, davon 1.800 € gefördert
- ✔ Flexible Teilentnahme (bis 30 %) sowie Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum
- ✔ Kein Zwang zu Garantieprodukten – individuelle Anlagestrategie
Altersvorsorgedepot vs. klassische Riester-Rente
Die Reform modernisiert die private Altersvorsorge, ohne bestehende Verträge zu entwerten.
| Aspekt | Klassischer Riester-Vertrag | Neu: Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € (fest) | bis zu 540 € (beitragsabhängig) |
| Produktauswahl | Nur Garantieprodukte | Depots ohne Garantie (ETFs/Fonds) oder Garantieprodukte mit 100 % / 80 % Garantiestufe |
| Flexibilität | Begrenzt | Höher – Teilentnahme, Wohneigentum, freier Anbieterwechsel |
| Bestandsschutz | – | Ja, Wechsel ohne Rückzahlung bisheriger Förderung möglich |
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Wir zeigen Ihnen, wie sich das Altersvorsorgedepot in Ihre persönliche Vorsorgestrategie einfügt.
Stand der Informationen: FAQ des Bundesministeriums der Finanzen zur Reform der privaten Altersvorsorge. Die gesetzlichen Regelungen können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern; verbindliche Details klären wir im persönlichen Beratungsgespräch.