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Altersvorsorge Depot – für selbständige und angestellte VPT-Mitglieder Symbolbild, KI-generiert

Das Altersvorsorgedepot – mehr Rendite, mehr Flexibilität

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge führt die Bundesregierung ein neues, deutlich flexibleres Vorsorgeprodukt ein: das Altersvorsorgedepot. Anders als die bisherige Riester-Rente verzichtet es auf eine Beitragsgarantie und ermöglicht dadurch eine renditeorientierte Geldanlage in ETFs und Fonds – bei weiterhin staatlicher Förderung durch Zulagen und Steuervorteile.

In der Ansparphase werden Kapitalerträge nicht besteuert. Erst in der späteren Auszahlungsphase greift die sogenannte nachgelagerte Besteuerung – ein Prinzip, das sich bereits bei anderen geförderten Altersvorsorgeformen bewährt hat.

Wer sich keine eigene Anlageentscheidung zutraut, kann alternativ ein vorgegebenes Standarddepot wählen: zwei Fonds (konservativ und renditeorientiert), automatische Umschichtung vor Renteneintritt und gesetzlich gedeckelte Effektivkosten von maximal 1,0 % pro Jahr.

Die neuen Produkte können von Anbietern ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz – ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist jederzeit möglich, ohne bereits erhaltene Förderung zurückzahlen zu müssen.

Warum sich das Altersvorsorgedepot lohnt

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Mehr Renditechancen

Anlage in ETFs und Fonds statt reiner Garantieprodukte – langfristig deutlich höhere Renditechancen als bei klassischen Riester-Verträgen.

🎁

Bis zu 540 € Grundzulage

Für jeden eingezahlten Euro bis 360 € gibt es 50 Cent Zulage, für die nächsten bis 1.440 € weitere 25 Cent – macht bis zu 540 € staatliche Förderung pro Jahr.

👶

300 € Zulage je Kind

Eltern erhalten zusätzlich 1 € Zulage für jeden selbst eingezahlten Euro pro Kind – maximal 300 € jährlich je Kind.

💶

Sonderausgabenabzug

Über die Zulagen hinaus prüft das Finanzamt automatisch einen zusätzlichen Steuervorteil – möglich sind bis zu 2.340 € Sonderausgabenabzug jährlich.

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Flexible Verwendung

Nutzung als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag für den Wohnkauf, zur Entschuldung oder energetischen Sanierung – ohne Verlust der Förderung.

🔄

Anbieterwechsel möglich

Nach 5 Jahren kostenlos zu einem anderen Anbieter wechselbar – maximale Verwaltungspauschale beim neuen Anbieter: 150 €.

Staatliche Förderung auf einen Blick

540 €
Grundzulage max. pro Jahr
300 €
Kinderzulage je Kind & Jahr
200 €
Berufseinsteigerbonus (einmalig, vor 25. Geburtstag)
120 €
Mindesteigenbeitrag pro Jahr
6.840 €
Maximale Einzahlung pro Jahr
2.340 €
Sonderausgabenabzug möglich bis

Passend für jede Lebenssituation im VPT

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Angestellte VPT-Mitglieder

  • Unmittelbar förderberechtigt als Arbeitnehmer in versicherungspflichtiger Beschäftigung
  • Staatliche Zulagen werden direkt vom Anbieter gutgeschrieben
  • Ideal zur Ergänzung der gesetzlichen Rente
  • Übertragbar bei Arbeitgeberwechsel
  • Mindesteigenbeitrag nur 120 € im Jahr
🏥

Selbstständige VPT-Mitglieder (Praxisinhaber)

  • Förderberechtigt als Freiberufler nach § 18 EStG mit Steuererklärung
  • Renditeorientierter Vermögensaufbau ergänzend zur privaten Vorsorge
  • Bis zu 6.840 € Jahreseinzahlung möglich, davon 1.800 € gefördert
  • Flexible Teilentnahme (bis 30 %) sowie Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum
  • Kein Zwang zu Garantieprodukten – individuelle Anlagestrategie

Altersvorsorgedepot vs. klassische Riester-Rente

Die Reform modernisiert die private Altersvorsorge, ohne bestehende Verträge zu entwerten.

AspektKlassischer Riester-VertragNeu: Altersvorsorgedepot
Grundzulage175 € (fest)bis zu 540 € (beitragsabhängig)
ProduktauswahlNur GarantieprodukteDepots ohne Garantie (ETFs/Fonds) oder Garantieprodukte mit 100 % / 80 % Garantiestufe
FlexibilitätBegrenztHöher – Teilentnahme, Wohneigentum, freier Anbieterwechsel
BestandsschutzJa, Wechsel ohne Rückzahlung bisheriger Förderung möglich

Alles Wichtige zum Altersvorsorgedepot

Wer ist unmittelbar förderberechtigt?
Unmittelbar förderberechtigt sind u. a. Arbeitnehmer in versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, Selbstständige (Gewerbetreibende nach § 15 EStG oder Freiberufler nach § 18 EStG mit Steuererklärung), Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, Beamte, Richter, Berufssoldaten, Landwirte, Künstler und Publizisten sowie Personen in Elternzeit oder Arbeitslosigkeit unter bestimmten Bedingungen. Ehegatten von unmittelbar Förderberechtigten sind mittelbar förderberechtigt.
Wie hoch ist die staatliche Förderung genau?
Die Grundzulage ist beitragsproportional: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 € gibt es 50 Cent, für weitere Euro bis 1.440 € gibt es 25 Cent – macht maximal 540 € pro Jahr. Hinzu kommt eine Kinderzulage von 1 € pro selbst gespartem Euro je Kind, maximal 300 € pro Kind und Jahr. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 €. Der Mindesteigenbeitrag für die volle Förderung liegt bei 120 € jährlich.
Welche steuerlichen Vorteile gibt es zusätzlich zu den Zulagen?
Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich begünstigt, die Auszahlung erfolgt nachgelagert. Zusätzlich zu den Zulagen prüft das Finanzamt automatisch, ob ein weiterer Sonderausgabenabzug zusteht – möglich sind bis zu 1.800 € (bzw. bis zu 2.340 € inklusive Grundzulage).
Welche Anlageformen sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?
Eine gesetzliche Positivliste zählt die erlaubten Vermögensgegenstände abschließend auf. Explizit erlaubt sind insbesondere ETFs und Fonds. Wer keine eigenen Anlageentscheidungen treffen möchte, kann alternativ das vorgegebene Standarddepot mit zwei Fonds und automatischer Umschichtung vor Renteneintritt wählen, dessen Effektivkosten gesetzlich auf maximal 1,0 % pro Jahr begrenzt sind. Daneben bleiben klassische Garantieprodukte mit 100 % oder 80 % Beitragsgarantie wählbar.
Kann ich vor dem Ruhestand auf mein Kapital zugreifen?
Ja, in bestimmten Fällen ohne die Förderung zu verlieren: als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag für Kauf oder Entschuldung von selbstgenutztem Wohneigentum sowie für dessen energetische Sanierung. Außerdem ist eine einmalige Teilentnahme von bis zu 30 % des Kapitals möglich. Bei sehr kleinen monatlichen Renten (Kleinbetragsrente, aktuell maximal 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße) kann die Rente auch komplett abgefunden werden. Jede andere vorzeitige Verwendung gilt als schädlich und führt zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteil.
Wie läuft die Auszahlung im Ruhestand ab?
Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit dem 65., spätestens mit dem 70. Lebensjahr (Ausnahmen möglich). Zur Wahl stehen eine lebenslange Leibrente oder ein befristeter Auszahlungsplan von mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Das Vermögen aus einem Auszahlungsplan ist vererbbar, bei der Leibrente ist optional eine 10- oder 20-jährige Rentengarantiezeit möglich. Leistungen aus geförderten Beiträgen werden vollständig nachgelagert besteuert und sind beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter, wenn Sie das möchten. Ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot ist jederzeit möglich, ohne die bisher erhaltene Förderung zurückzahlen zu müssen. Neben einem Altvertrag sind zudem bis zu zwei weitere Neuverträge möglich.
Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Anbieter dürfen die neuen Produkte ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald konkrete Tarife für VPT-Mitglieder verfügbar sind – sprechen Sie uns gerne schon jetzt für eine erste Einschätzung an.

Jetzt frühzeitig die Weichen stellen

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Wir zeigen Ihnen, wie sich das Altersvorsorgedepot in Ihre persönliche Vorsorgestrategie einfügt.

Beratung buchen

Stand der Informationen: FAQ des Bundesministeriums der Finanzen zur Reform der privaten Altersvorsorge. Die gesetzlichen Regelungen können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern; verbindliche Details klären wir im persönlichen Beratungsgespräch.

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